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Heizungstausch

Heizungstausch und Förderung

Neue Heizung, kluge Planung: Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur Inbetriebnahme – und sagen Ihnen, was Sie für die Förderung beachten müssen.

Förderung im Überblick

Stand 19.10.2026 · Quelle: KfW-Programm 458 (Anträge ab 21.07.2026) · Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist die Zusage der KfW.

  • 30 % Grundförderung für alle Antragsteller.
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % bei selbstgenutzten Wohnungen, wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird.
  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit Kind unter 18 verschieben sich die Grenzen um 10.000 €.
  • Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Insgesamt höchstens 70 %, bei geringem Einkommen bis 80 % (22.400 €).
  • Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets), Solarthermie und Anschlüsse an Wärmenetze. Reine Gas- und Ölkessel stehen nicht in der Liste.
Wichtig: Die Zuschüsse sinken. Ab 01.02.2027 verringert sich der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, der förderfähige Höchstbetrag um 750 €. Ab Anträgen vom 01.08.2028 entfällt der Bonus. Maßgeblich ist das Antragsdatum.

Alle Förderangaben vor Livegang gegen die aktuelle KfW-Seite prüfen (Ablaufdaten)

So läuft der Antrag

  1. Beratung und Angebot. Wir erstellen mit Ihnen das Angebot und die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA).
  2. Vertrag mit Bedingung. Der Liefer- und Leistungsvertrag wird nur mit der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung einer Förderzusage geschlossen.
  3. Antrag bei der KfW. Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen.
  4. Einbau. Nach der Zusage setzen wir um, Sie haben 36 Monate Zeit.
  5. Nachweise und Auszahlung. Wir unterstützen mit Bestätigung nach Durchführung und Unterlagen.

Steuerbonus als Alternative

Statt des Zuschusses ist für Gebäude über 10 Jahre auch die Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich: insgesamt bis zu 40.000 € über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Beides für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

Förderrechner des Fachverbands SHK

Weitere Informationen: KfW 458. Wir bieten keine Förder- oder Steuerberatung, sondern unterstützen bei Angebot und Unterlagen.

In 5 Schritten zur neuen Heizung

  1. 1
    Anfrage

    Sie rufen an oder schicken uns kurz Ihre Daten.

  2. 2
    Beratung vor Ort

    Wir sehen uns Haus und Heizung an und beraten ehrlich.

  3. 3
    Angebot und Förderung

    Sie bekommen ein klares Angebot. Wir sagen, was vor dem Vertrag zu beantragen ist.

  4. 4
    Einbau

    Terminplanung, Einbau und Inbetriebnahme aus einer Hand.

  5. 5
    Service

    Einweisung, Wartung und Ansprechpartner auch danach.

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